Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Das Gesetz zur Gleichstelllung behinderter Menschen (BGG) verpflichtet Behörden der Bundesverwaltung, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Mit der Novellierung des BGG im Jahr 2016 sind Regelungen für ein barrierefreies Intranet hinzu gekommen. Im Juli 2018 wurde es zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2102 nochmals angepasst. 


Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) verpflichtet alle Dienstleister nach § 1 Absatz 2 und Absatz 3 BFSG ihre Produkte barrierefrei anzubieten.

Leitlinien für die Anwendung des

Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV
Vom 15. Juni 2022