Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Das Gesetz zur Gleichstelllung behinderter Menschen (BGG) verpflichtet Behörden der Bundesverwaltung, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Mit der Novellierung des BGG im Jahr 2016 sind Regelungen für ein barrierefreies Intranet hinzu gekommen. Im Juli 2018 wurde es zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2102 nochmals angepasst.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) verpflichtet alle Dienstleister nach § 1 Absatz 2 und Absatz 3 BFSG ihre Produkte barrierefrei anzubieten.
Leitlinien für die Anwendung des
Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV
Vom 15. Juni 2022
Hier noch einige hilfreiche Links zur Information:
EU Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0
Landesgesetze zu barrierefreier Informationstechnik gemäß EU-Richtlinie 2102
Digitale Barrierefreiheit ist verpflichtend für öffentliche Stellen. Was sind öffentliche Stellen und was haben sie wann zu tun.